Seit 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern Pflicht. In Österreich regelt das das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Beide setzen den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) um. Trotzdem herrscht bei vielen Selbstständigen und KMU große Unsicherheit: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein? Was gilt für meinen Onlineshop? Und was passiert, wenn ich nichts tue?
In diesem Guide bekommst du einen klaren Überblick: wen die Pflicht trifft, welche Ausnahmen es gibt, welche technischen Anforderungen gelten und wie du deine Website Schritt für Schritt barrierefrei machst. Gleich vorweg: Eine barrierefreie Website ist nicht nur rechtlich sauber, sondern meistens auch schneller, besser bedienbar und besser in Google und KI-Suchen auffindbar.
Sofort-Check: Betrifft dich die Pflicht zur barrierefreien Website?
Beantworte diese vier Fragen. Wenn du bei allen mit Ja antwortest, fällst du sehr wahrscheinlich unter BaFG oder BFSG:
- Verbraucher als Zielgruppe: Richtet sich dein Angebot (auch) an Privatpersonen, also B2C?
- Vertragsabschluss online: Können Kund:innen über deine Website etwas kaufen, buchen, bestellen oder abonnieren (Onlineshop, kostenpflichtige Terminbuchung, Ticketverkauf, Kundenportal mit Vertragsabschluss)?
- Kein Kleinstunternehmen: Hast du 10 oder mehr Beschäftigte oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme?
- Angebot ab Stichtag: Bietest du diese Dienstleistung nach dem 28. Juni 2025 an?
Wenn deine Website nur informiert (Leistungen, Kontaktformular, Telefonnummer), ohne dass online ein Vertrag zustande kommt, bist du nach aktuellem Stand grundsätzlich nicht vom BaFG oder BFSG erfasst. Warum es sich trotzdem lohnt, erfährst du weiter unten.
Was ist der European Accessibility Act und was regeln BaFG und BFSG?
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Österreich hat das mit dem BaFG (BGBl. I Nr. 76/2023) umgesetzt, Deutschland mit dem BFSG. Beide Gesetze sind seit 28. Juni 2025 anwendbar.
Für Websites ist vor allem eine Kategorie entscheidend: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind alle Dienstleistungen, die über eine Website oder App mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses mit Verbraucher:innen angeboten werden. Daneben erfasst das Gesetz unter anderem Bankdienstleistungen, E-Books, Personenbeförderung (z. B. Ticketbuchung) sowie Hardware wie Smartphones, Bankomaten oder E-Book-Reader.
Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob du dein Angebot „Website“ oder „Shop“ nennst. Entscheidend ist, ob über dein digitales Angebot ein Vertrag mit Verbraucher:innen geschlossen werden kann.
Wer ist betroffen? Typische Fälle aus der Praxis
Betroffen (sofern kein Kleinstunternehmen)
- Onlineshops, die an Privatkund:innen verkaufen
- Dienstleister mit Online-Buchung und Bezahlung, etwa Kosmetik-, Fitness- oder Kursanbieter
- Hotels, Ferienwohnungen und Eventveranstalter mit direkter Online-Buchung
- Abo-Modelle, Mitgliederbereiche und Kundenportale, in denen Verträge abgeschlossen werden
- Banken, Zahlungsdienstleister und Versicherungen mit Online-Abschluss
In der Regel nicht betroffen
- Reine Unternehmens- und Informationswebsites ohne Vertragsabschluss
- Reine B2B-Angebote, die sich nicht an Verbraucher:innen richten
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (dazu gleich mehr)
Grenzfälle gibt es viele. Ein B2B-Shop, der nebenbei auch Privatpersonen beliefert, kann zum Beispiel trotzdem unter die Pflicht fallen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Prüfung, etwa über die Wirtschaftskammer oder eine spezialisierte Kanzlei.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen und ihr häufigster Irrtum
Sowohl BaFG als auch BFSG nehmen Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, aus. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat.
Der häufigste Irrtum: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer als Kleinstunternehmen selbst Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, die unter das Gesetz fallen (z. B. E-Book-Reader oder bestimmte Hardware), muss diese trotzdem barrierefrei gestalten. Für den eigenen kleinen Onlineshop greift die Ausnahme dagegen.
Außerdem gilt: Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss auf Nachfrage der Behörde belegen können, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Halte deine Mitarbeiterzahl und Umsatzzahlen also griffbereit. Und denk an Wachstum: Sobald du die Schwelle überschreitest, gilt die Pflicht auch für dich.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Beide Gesetze sehen empfindliche Sanktionen vor:
- Österreich (BaFG): Wer eine Dienstleistung anbietet, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 80.000 Euro, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50.000 Euro (§ 36 BaFG). Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtinformationen können ebenfalls bestraft werden.
- Deutschland (BFSG): Bußgelder bis zu 100.000 Euro in schweren Fällen, sonst bis zu 10.000 Euro (§ 37 BFSG). Zusätzlich können Marktüberwachungsbehörden im Extremfall die Einstellung der Dienstleistung anordnen, und Verbraucherverbände sowie Mitbewerber können abmahnen.
In der Praxis wird meist zuerst eine Aufforderung zur Nachbesserung kommen. Darauf verlassen solltest du dich aber nicht, vor allem weil Abmahnungen in Deutschland schnell teuer werden.
Welche technischen Anforderungen gelten? WCAG 2.1 AA als Maßstab
Die Gesetze selbst nennen eher allgemeine Ziele. In der Praxis orientieren sich Behörden und Gerichte an der harmonisierten Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.1 auf Stufe AA basiert. Die WCAG folgen vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein, etwa durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichenden Farbkontrast.
- Bedienbar: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus, also per Tastatur, nutzbar sein. Fokus-Zustände müssen sichtbar sein.
- Verständlich: Klare Sprache, eindeutige Formularbeschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
- Robust: Sauberer, semantischer Code, den auch Screenreader und andere Hilfstechnologien zuverlässig interpretieren können.
Zusätzlich musst du als betroffenes Unternehmen eine Information zur Barrierefreiheit (oft „Barrierefreiheitserklärung“ genannt) bereitstellen. Darin beschreibst du, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt und welche zuständige Behörde es gibt.
Checkliste: So machst du deine Website barrierefrei
1. Status quo erheben
Starte mit einem automatisierten Test, zum Beispiel mit Lighthouse in Chrome, WAVE oder axe DevTools. Diese Tools finden rund ein Drittel der typischen Probleme, etwa fehlende Alternativtexte oder zu schwache Kontraste. Den Rest deckst du mit manuellen Tests ab: Bediene deine Website einmal komplett nur mit der Tab-Taste und teste sie mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver.
2. Semantische Struktur korrigieren
Genau eine H1 pro Seite, eine logische Überschriften-Hierarchie (H2, H3), echte Listen statt optischer Aufzählungen und Buttons statt klickbarer Divs. Eine saubere Code-Architektur ist hier die halbe Miete.
3. Kontraste und Schriftgrößen prüfen
Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, großer Text 3:1. Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund ist einer der häufigsten Fehler. Texte müssen außerdem auf 200 % vergrößert werden können, ohne dass Inhalte verloren gehen.
4. Bilder, Icons und Medien beschreiben
Jedes inhaltlich relevante Bild braucht einen aussagekräftigen Alternativtext. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut, damit Screenreader sie überspringen. Videos brauchen Untertitel.
5. Formulare und Checkout zugänglich machen
Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares, verknüpftes Label. Fehlermeldungen müssen erklären, was falsch ist und wie man es korrigiert, und dürfen nicht nur über Farbe kommuniziert werden. Gerade im Checkout entscheidet das über Umsatz.
6. Tastaturbedienung und Fokus sicherstellen
Menüs, Slider, Cookie-Banner und Pop-ups müssen per Tastatur erreichbar und schließbar sein. Der Fokus darf nie „verschwinden“. Ein „Zum Inhalt springen“-Link am Seitenanfang ist Pflichtprogramm.
7. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Lege eine eigene Unterseite an, verlinke sie im Footer und beschreibe dort, welche Standards du erfüllst, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Nutzer:innen Barrieren melden können.
8. Barrierefreiheit dauerhaft im Prozess verankern
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jeder neue Blogartikel, jedes neue Produktbild und jedes Plugin-Update kann neue Barrieren erzeugen. Plane regelmäßige Checks ein, am besten gemeinsam mit deiner Website-Wartung.
Warum Overlay-Tools keine Lösung sind
Vielleicht bist du schon über Tools gestolpert, die versprechen, deine Website „mit einer Zeile Code“ barrierefrei zu machen. Diese sogenannten Overlays blenden ein Menü für Schriftgröße oder Kontrast ein, ändern aber nichts am eigentlichen Code. Probleme wie fehlende Labels, falsche Überschriftenstruktur oder nicht bedienbare Menüs bleiben bestehen. Viele Menschen, die Screenreader nutzen, empfinden Overlays sogar als zusätzliche Barriere. Rechtlich solltest du dich darauf nicht verlassen.
Barrierefreiheit zahlt auf SEO und KI-Sichtbarkeit ein
Auch wenn deine Website nicht unter die Pflicht fällt, lohnt sich Barrierefreiheit. Denn Suchmaschinen und KI-Systeme „lesen“ deine Website ähnlich wie ein Screenreader:
- Semantische Struktur hilft Google und KI-Suchen wie ChatGPT oder Perplexity, deine Inhalte richtig einzuordnen und zu zitieren. Mehr dazu in unserem Guide zu KI-Suche und AI Visibility.
- Alternativtexte machen deine Bilder in der Bildersuche auffindbar.
- Schlanker, sauberer Code verbessert die Ladezeit und damit deine Core Web Vitals.
- Bessere Bedienbarkeit senkt Absprungraten und steigert Conversions, nicht nur bei Menschen mit Behinderung, sondern auch bei älteren Nutzer:innen oder auf dem Smartphone bei Sonnenlicht.
In Österreich leben laut Schätzungen rund 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung, in Deutschland sind es deutlich mehr. Dazu kommt eine stetig älter werdende Bevölkerung. Eine barrierefreie Website erweitert also ganz konkret deine Zielgruppe.
Neue Website oder Nachrüsten?
Ob sich Nachrüsten lohnt, hängt vom Zustand deiner Website ab. Bei einer modernen, sauber programmierten Seite reichen oft gezielte Korrekturen an Kontrasten, Labels und Tastaturbedienung. Bei überladenen Baukasten-Websites oder alten Themes mit vielen Plugins ist ein Website-Relaunch häufig wirtschaftlicher, weil Barrierefreiheit dann von Anfang an in Design und Code mitgedacht wird.
Wenn du ohnehin eine neue Website planst, gehört Barrierefreiheit von Beginn an ins Briefing. Nachträglich ist sie immer teurer. Wie wir bei Webdesign und Entwicklung vorgehen, zeigen wir dir gerne in einem unverbindlichen Gespräch.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Muss jede Website seit 2025 barrierefrei sein?
Nein. Die Pflicht nach BaFG und BFSG betrifft vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher:innen online einen Vertrag abschließen können, etwa Onlineshops oder Buchungsplattformen. Reine Informationswebsites und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind grundsätzlich nicht erfasst. Für öffentliche Stellen gelten eigene, strengere Regeln.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für meinen kleinen Onlineshop?
Wenn du weniger als 10 Mitarbeiter:innen und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hast, bist du als Kleinstunternehmen für deinen Shop von der Pflicht ausgenommen. Verkaufst du allerdings selbst hergestellte Produkte, die unter das Gesetz fallen, müssen diese Produkte trotzdem barrierefrei sein.
Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?
In der Praxis gilt die Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA basiert. Wer diese Kriterien erfüllt, ist auf der sicheren Seite.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt stark von Umfang und Ausgangslage ab. Kleinere Korrekturen an einer modernen Website sind oft in wenigen Tagen erledigt. Bei komplexen Shops oder veralteten Systemen kann ein Relaunch sinnvoller sein. Einen Überblick über typische Budgets findest du auf unserer Seite zu Website-Kosten.
Was gilt in der Schweiz?
Die Schweiz ist nicht an den European Accessibility Act gebunden. Schweizer Unternehmen, die an Verbraucher:innen in der EU verkaufen, müssen die Anforderungen aber für dieses Angebot erfüllen.
Fazit: Jetzt prüfen statt später nachbessern
Die Pflicht zur barrierefreien Website betrifft längst nicht alle, aber deutlich mehr Unternehmen, als viele glauben. Prüfe zuerst, ob du unter BaFG oder BFSG fällst. Wenn ja, sind WCAG 2.1 AA und eine Barrierefreiheitserklärung dein Pflichtprogramm. Wenn nein, lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem: für deine Nutzer:innen, deine Conversion-Rate und deine Sichtbarkeit in Google und KI-Suchen.
Du willst wissen, wie barrierefrei deine Website heute schon ist? Melde dich bei uns, wir schauen uns deine Seite an und zeigen dir, wo die größten Hebel liegen.
Hinweis: Dieser Guide bietet einen allgemeinen Überblick (Stand November 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von elumcraft redaktionell geprüft.